PPWR in Kraft getreten – jetzt umstellen auf verordnungskonforme Verpackungen
Am 11. Februar 2025 ist die EU-Verpackungsverordnung (kurz: PPWR für Packaging and Packaging Waste Regulation) als Teil des Green Deals in Kraft getreten. 18 Monate nach Veröffentlichung gelten erste wichtige Pflichten für Unternehmen, ohne dass weitere nationale Umsetzungsmaßnahmen nötig sind. Brangs + Heinrich unterstützt seine Kunden bei der Anwendung und bietet verordnungskonforme Verpackungen.

Die Nachhaltigkeitsziele des Green Deals sehen u.a. die Reduktion von Verpackungsabfall bis 2040 um 15 % pro Mitgliedsstaat und Kopf im Vergleich zu 2018 vor. Zur Erreichung gelten ab Mitte des nächsten Jahres neue Regelungen bei Verpackungen in Bezug auf
- Materialreduzierung
- Wiederverwendung / Mehrwegfähigkeit
- Recyclingfähigkeit
- Rezyklatanteil
Zudem wurden beispielsweise Beschränkungen von Gefahrenstoffen, Grenzwerte für PFAS in Lebensmittelverpackungen, die Erweiterung von Rücknahmesystemen und die Kompostierbarkeit bestimmter Verpackungen beschlossen. Betroffen sind alle Akteure der Wertschöpfungskette: Erzeuger und Hersteller, aber auch Importeure, Händler, Inverkehrbringer, Abfüller und Verbraucher von Verpackungen.
1. Materialreduzierung gemäß PPWR
Ein großer Hebel zur Reduktion von Verpackungsabfall ist die Minimierung von Verpackungen. Gewicht und Volumen von Verpackungen sollen künftig auf das nötige Mindestmaß reduziert werden. Auch wenn diese Vorschrift erst ab 2030 gilt: Wir empfehlen, die Umstellung auf eine materialoptimierte Verpackung bereits jetzt anzustoßen, denn sie zieht auch Veränderungen in Ihren Packprozessen nach sich und ist nicht über Nacht bewerkstelligt. So haben Sie auch Zeit zum Testen verschiedener Verpackungslösungen.
Mit unserer Reihe ProfiThen® EcoPlus bieten wir stärkenoptimierte Verpackungsfolien, die der geforderten Materialreduzierung nachkommen. EcoPlus weist sehr hohe Festigkeitswerte auf, weshalb diese Folien bei einer Stärke von nur 30 µm die volle Stabilität gewährleisten. Materialeinsparungen von bis zu 25 % sind möglich; die Folien sind zu 100 % recycelbar.
Bei Kartonagen reduzieren wir Material durch die Entwicklung von Konstruktiv-Verpackungslösungen, die auf Ihr Produkt maßgeschneidert sind und deshalb unnötiges Gewicht und Volumen vermeiden.
2. Wiederverwendung bzw. Mehrwegverpackungen gemäß PPWR
Bereits ab Geltungsbeginn, also ab 12. August 2026, müssen – auch industriell und gewerblich genutzte – wiederverwendbare Verpackungen in einem Mehrwegsystem geführt werden und bestimmte Kriterien erfüllen, darunter zum Beispiel die Kennzeichnung als wiederverwendbar, die Fähigkeit zur Rekonditionierung und die Recycelbarkeit nach Ende der Lebensdauer.
Mit hey circle bieten wir Mehrwegverpackungen für den Onlineversand und die Intralogistik als Taschen und Boxen in neun verschiedenen Größen an, die alle Kriterien der PPWR für wiederverwendbare Verpackungen erfüllen. Dank sehr stabiler Ausführung lassen sich die hey circle Mehrwegverpackungen bis zu 50-mal nutzen und sparen damit im Vergleich zu entsprechenden Einwegverpackungen 94 % Abfall ein. Damit tragen sie wesentlich zum Erreichen der Reduktionsziele des Green Deals bei – heute für viele Online-Besteller ein wichtiges Argument.
3. Recyclingfähigkeit gemäß PPWR
Ab 2030 müssen Verpackungen einen Mindestanteil von 70 % recycelbarer Materialien enthalten; ab 2038 von 80 %. Ausnahmen für innovative Verpackungen gelten nur noch bis Ende 2034. Wir sind schon einen Schritt weiter: Der Großteil der Verpackungen von Brangs + Heinrich ist bereits heute zu 100 % recycelbar dank rechtzeitiger Entwicklung von Monomateriallösungen sowohl im Kartonagen- als auch im Folienbereich. Mit unserem Kreislaufsystem „Closed Loop Recycling“ nehmen wir beispielsweise Folienabfälle aus Stretch- und Verpackungsfolien zurück und führen sie der Wiederverwertung zu. Eine leistungsstarke Folienballenpresse erleichtert unseren Kunden dabei den Rückführungsprozess.
4. Mindestrezyklatanteile in Kunststoffverpackungen gemäß PPWR
Bereits 2030 müssen sowohl Stretchfolien als auch Folienverpackungen einen Rezyklatanteil von mindestens 35 % aufweisen, und zwar aus Verbraucherabfällen (kurz: PCR für Post Consumer Recyclat). Ab 2040 erhöht sich der geforderte Anteil auf 65 %. Dabei bezieht sich die Quote nicht auf einzelne Verpackungsbestandteile aus Kunststoff, sondern auf die endgültige Verpackungseinheit. Vielen ist die Thematik im Zusammenhang mit den befestigten Kunststoffverschlüssen an PET-Flaschen bekannt.
Im Bereich Recycling-Folien haben wir in den letzten Jahren intensiv geforscht, getestet und stabile Folien auf den Markt bringen können, die den Mindestanteil von 35 % PCR (und auf Wunsch auch höher) enthalten. Dies können wir durch entsprechende Zertifikate eines unabhängigen Instituts nachweisen. Für Sie bedeutet das, ab sofort und innerhalb der nächsten 5 Jahre auf PPWR-konforme Recycling-Verpackungs- und Stretchfolien umstellen zu können. Denn: Bereits heute werden Kunststoffverpackungen für Waren, die nach Spanien sowie Großbritannien exportiert werden, besteuert, wobei der nachgewiesene Rezyklatanteil die Steuer reduziert.
Transparenz und Rechtssicherheit mit Brangs + Heinrich
Die Vielzahl an neuen Rahmenbedingungen durch die PPWR stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Als Verpackungsspezialist sind wir umfassend informiert und können Sie bei der Umstellung auf verordnungskonforme Verpackungen beraten und begleiten, insbesondere auch in Bezug auf Ihre speziellen Produktanforderungen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserem aktuellen Rechtswissen.