Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Verkauf und Lieferung der Firma Brangs + Heinrich GmbH, Felder Strasse 79-81, 42651 Solingen und ihren Niederlassungen Präambel (1) Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Brangs + Hein- rich GmbH, Solingen, und deren Kunden gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen, auch wenn vor und bei Vertragsschluss nicht ausdrücklich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genom- men wird. Etwaige abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Die vorliegenden AGB werden auch dann Vertragsbestandteil, wenn die Firma Brangs + Heinrich GmbH in Kenntnis entgegenstehender Bestimmungen Verträge schließt. (2) Als Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich anzusehen: die im Zeitpunkt der Bestellung von Waren oder Dienstleistungen bei der Firma Brangs + Heinrich GmbH in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, • Unternehmer, also natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaften, • juristische Personen des öffentlichen Rechts oder • öffentlich rechtliche Sondervermögen. 1. Vertragsinhalt und -abschluss 1) Die Angaben über Waren und Dienstleistungen im Internet unter „www.brangs-heinrich.de“, ihren nati- onalen Unterseiten oder in anderen Medien hinsichtlich Beschaffenheit, Maßen, Farben, Preisen u.a. er- folgen so genau wie möglich, sind aber unverbindlich. Abbildungen und Fotos dienen nur der Illustration. Maßgebend ist allein der Inhalt der Produktbeschreibungen. Geringfügige und zumutbare Produktände- rungen behält sich die Firma Brangs + Heinrich GmbH ausdrücklich vor. Insbesondere bleiben techni- sche und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Angeboten und schriftlichen Unterlagen sowie Leistungs-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge technischen Fortschritts vorbehalten, ohne dass der Kunde daraus Rechte herleiten könnte. Angaben über die Produk- te der Firma Brangs + Heinrich GmbH (technische Daten, Maße u.a.) sind nur ungefähr und annähernd, sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich. 2) An Mustern, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen u.a. – auch in elektronischer Form – behält sich die Firma Brangs + Heinrich GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne eine Genehmigung der Firma Brangs + Heinrich GmbH Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen der Firma Brangs + Heinrich GmbH unverzüglich zurückzugeben. (3) Die Darstellungen der Waren und Dienstleistungen der Firma Brangs + Heinrich GmbH unter vorge- nannter Internetseite oder in anderen Medien stellen keine bindenden Vertragsangebote dar. Erst durch die Bestellung eines Kunden wird ein verbindliches Angebot abgegeben. Die Firma Brangs + Heinrich GmbH behält sich die freie Entscheidung über die Annahme des jeweiligen Angebots vor. Ein Vertrag kommt erst zustande, indem die Firma Brangs + Heinrich GmbH die Bestellung durch Auftragsbestäti- gung oder durch Lieferung der Ware annimmt. Die Auftragsbestätigung kann per E-Mail versandt werden. Eine automatisch erstellte und versandte E-Mail, die den Eingang der Bestellung bestätigt, gilt nicht als Auftragsbestätigung. Wenn der Kunde bei der Bestellung keine E-Mail-Adresse angegeben hat, kommt der Vertrag mit Lieferung der Ware zustande, es sei denn er hat auf anderem Wege eine Auftragsbestätigung erhalten. 2. Vertragsinhalte / Toleranzen (1) Für die mit der Firma Brangs + Heinrich GmbH geschlossenen Verträge über Lieferungen und Leis- tungen gelten ausschließlich die Toleranzbedingungen der allgemeinen Verkaufsbedingungen für Papier, Pappe und Karton der CEPAC und des Verbandes der deutschen Wellpappenindustrie (VDW). Die aktuelle Fassung kann bei der Firma Brangs + Heinrich GmbH angefordert werden. (2) Zudem gelten für die mit der Firma Brangs + Heinrich GmbH geschlossenen Verträge über Lieferungen und Leistungen ausschließlich die jeweils aktuellen Prüf- und Bewertungsklauseln für Polyethylenfolien und Erzeugnisse daraus, die von dem Fachverband Verpackung, der als ein Teil des Gesamtverbandes der kunststoffverarbeitenden Industrie (GKV) die Interessenvertretung der deutschen Kunststoffpackmittelin- dustrie wahrnimmt, aufgestellt wurden. Die aktuelle Fassung kann auch bei der Firma Brangs + Heinrich GmbH angefordert werden. (3) Darüber hinaus gelten für die mit der Firma Brangs + Heinrich GmbH geschlossenen Verträge über Lieferungen und Leistungen ausschließlich die von den Initiativen Pro Stretch (https://prostretch.de/ dieprostretch-garantie) und Light & Safe (https://lightandsafe.com/produkte) jeweils aktuell erstellten Normen für Stretch-, Luftpolsterund Schaumprodukte, die ebenfalls bei der Firma Brangs + Heinrich GmbH angefordert werden können. (4) Für die Liefermenge gelten die Toleranzbedingungen unter Abschnitt 5. 3. Lieferungen (1) Die Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit (Leistungszeit) müssen schriftlich erfolgen. Er- gibt sich die Lieferzeit weder aus dem Vertrag noch aus den Umständen, so gilt grundsätzlich eine Lie- ferzeit von ca. zehn Arbeitstagen als vereinbart, bei Lieferung von Maschinen gilt eine solche von ca. 21 Arbeitstagen als vereinbart. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn das jeweilige Produkt bis zum Ablauf des genannten Zeitraums das Werk verlassen hat oder die Firma Brangs + Heinrich GmbH Versandbereit- schaft angezeigt hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist der Abnahmetermin maßgebend; das gilt nicht bei berechtigter Abnahmeverweigerung. Für den Fall, dass die Firma Brangs + Heinrich GmbH nicht pünktlich leisten kann, informiert sie den Kunden umgehend. Die rechtzeitige Leistung setzt voraus, dass sämtliche kaufmännischen und technischen Fragen zwischen der Firma Brangs + Heinrich GmbH und dem Kunden geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie etwa Beibringung erforderlicher behördlicher Genehmigungen, Anzahlung oder Erfüllung sonstiger vertraglicher Pflichten, erfüllt hat. (2) Hat die Firma Brangs + Heinrich GmbH die Verzögerung nicht zu vertreten, wie zum Beispiel bei Energiemangel, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, Nichtverfügbarkeit von Rohstoffen, höherer Gewalt oder Verzögerungen der Lieferanten, verlängert sich die Leistungszeit ange- messen. Kann die Firma Brangs + Heinrich GmbH auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Kunde als auch die Firma Brangs + Heinrich GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. (3) Hat die Firma Brangs + Heinrich GmbH die Verzögerung zu vertreten, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten. Entsteht dem Kunden durch die Verzögerung ein Schaden, ist er berechtigt, eine pauschale Entschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %, insgesamt aber höchstens 5 % des Werts desjenigen Teils der Leistung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. (4) Eine weitergehende Haftung für einen von der Firma Brangs + Heinrich GmbH zu vertretenden Liefer- verzug ist ausgeschlossen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers, die ihm neben dem Schadensersatzanspruch wegen eines von der Firma Brangs + Heinrich GmbH zu vertretenden Lie- ferverzugs zustehen, bleiben unberührt. (5) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist die Firma Brangs + Heinrich GmbH berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzugs geht die Ge- fahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. (6) Bestellungen über Inlandslieferungen mit einem Gesamtwert von unter € 50,00 sind als Kleinaufträge anzusehen, die nicht im Verhältnis zum Verwaltungsaufwand stehen. Für diese Kleinaufträge wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe von € 15,00 zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer erhoben. Bei Onlinebestellen unter 100,- € Bestellwert fallen Versandkosten von 9,90 € an. Bestellungen über 100,- € Bestellwert werden kostenfrei ausgeliefert. (7) Für jede Bestellung erhebt die Firma Brangs + Heinrich GmbH zudem eine Pauschale für eine Trans- portversicherung sowie die Verpackung in Höhe von € 4,00 zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer. Sofern und soweit allerdings gesonderte Kosten für Transportversicherungen und Verpackungen der Ware anfallen, werden diese nach Einzelausweis vom Kunden zu tragen sein; diese Kosten können die genannte Pauschale übersteigen. (8) Die Firma Brangs + Heinrich GmbH behält sich Teillieferungen vor, sofern diese dem Kunden zumutbar sind. (9) In jedem Falle erfolgen Warentransporte per Bahn oder per Spedition sowie Lieferungen ins Ausland auf Kosten und auf Gefahr des Kunden. (10) Mit der Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person gehen die Gefahr des Untergangs, des Verlusts oder der Verschlechterung der Ware sowie die Preisgefahr auf den Kunden über. 4. Rücktritt Die Firma Brangs + Heinrich GmbH behält sich vor, zur Wahrung der berechtigten Interessen (beispiels- weise bei Vorleistung) eine Bonitätsauskunft durchzuführen und aufgrund des Ergebnisses der Bonitäts- prüfung vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist auch für den Fall vorbehalten, dass die Ware für ei- nen Zeitraum von mindestens vier Wochen nicht verfügbar ist oder Datenfehler vorliegen, aufgrund derer die Bestellung nicht ausgeführt werden kann. 5. Sachmängel / Gewährleistung (1) Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Kunde hat das Produkt un- verzüglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind der Firma Brangs + Heinrich innerhalb einer Woche nach Eingang des Produkts oder –wenn sich der Mangel erst später zeigt- innerhalb einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt das Produkt als genehmigt. (2) Lieferungen mit geringfügigen Abweichungen in Beschaffenheit, Qualität, Gewicht, Reinheit, Farbe und sonstigen Eigenschaften stellen trotz der Abweichung erfüllungstaugliche Lieferungen dar, so dass die Lieferpflicht der Firma Brangs + Heinrich durch sie erfüllt wird, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Leistung der Firma Brangs + Heinrich gilt als vertragsgemäß erbracht, wenn sie sich im Rahmen der handelsüblichen Toleranzen hält. (a) Die folgenden Abweichungen der gelieferten Menge bei Verpackungsmaterialien, die in kg bestellt und/oder fakturiert werden, sind als geringfügig anzusehen: Bei Bestellungen von Mengen unter 1.000 kg: Abweichung bis zu 20%, Bei Bestellungen von Mengen von 1.000 kg bis einschließlich 2.000 kg: Abweichungen bis zu 15%, Bei Bestellungen von Mengen über 2.000 kg: Abweichungen bis zu 10%. (b) Entsprechend sind im Falle von Fakturierungen gelieferter Mengen in den Maßeinheiten Quadratme- ter, Rollen, Stück, Liter, Bögen oder sonstigen Einheiten die folgenden Abweichungen jeweils als gering- fügig anzusehen: Bei Bestellungen von Mengen unter 1.000 Einheiten der jeweiligen Maße: Abweichung bis zu 20%, Bei Bestellungen von Mengen von 1.000 bis einschließlich 2.000 Einheiten der jeweiligen Maße: Abwei- chung bis zu 15%, Bei Bestellungen von Mengen über 2.000 Einheiten der jeweiligen Maße: Abweichungen bis zu 10%. (3) Die Firma Brangs + Heinrich ist nicht dafür verantwortlich, dass die gelieferte Ware für bestimmte Zwecke geeignet ist. Hält die Ware einer unsachgemäßen Verwendung durch den Käufer nicht stand, können darauf weder Mängelrügen noch Schadensersatzansprüche gestützt werden. Die Zusendung von Mustern stellt keine Zusicherung einer besonderen Eigenschaft dar. (4) Die Firma Brangs + Heinrich ist infolge der Geltendmachung berechtigter Mängelrügen des Käufers zunächst zur Nacherfüllung verpflichtet. Somit sind bei Geltendmachung von Mängelrügen die Rechte des Käufers, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung), zunächst aus- geschlossen, es sei denn, dass die Firma Brangs + Heinrich aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur erweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat der Firma Brangs + Heinrich eine ange- messene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Die Firma Brangs + Heinrich trägt im Falle der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem zwei- ten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Käufer zumutbar sind. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Scha- densersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon unberührt. 5) Die Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem Käufer, es sei denn, die Firma Brangs + Heinrich GmbH hat den Mangel arglistig verschwiegen; in diesem Falle gelten die gesetzlichen Regelungen. Etwaige Pflichten der Firma Brangs + Heinrich GmbH aus § 478 f. BGB bleiben hiervon unberührt. (6) Sollte der Käufer die neu hergestellten Sachen der Firma Brangs + Heinrich GmbH im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs weiterveräußern, sind Rückgriffsansprüche gegenüber Brangs + Heinrich GmbH ausgeschlossen, wenn der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflich- ten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist, wenn er besondere Garantien oder sonstige Werbeaussa- gen gegenüber dem Käufer abgegeben hat, die nicht von der Firma Brangs + Hein